Hüttenordnung
1. Die Benutzung der Hütte sowie des umliegenden Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Jeder Benutzer der Hütte ist angehalten, die Hütte pfleglich und schonend zu behandeln.
3. Zu Bruch gegangene Gegenstände, verursachte Schäden in und an der Hütte sowie auf dem umliegenden Gelände müssen dem Hüttenwart gemeldet und ersetzt werden.
4. Die Hütte, der WC sowie gebrauchtes Geschirr sind nach der Benutzung wieder sauber und gereinigt zu übergeben.
5. Entstandener Unrat, Abfall sowie Leergut in und außerhalb der Hütte sind zu beseitigen und mit nach Hause zu nehmen.
6. Feuer außerhalb der Hütte ist nur an der vorgesehenen Feuerstelle zu entzünden und unter Beobachtung zu halten. Achtung: Waldbrandgefahr!
7. WC ist nur das zuständige Örtchen, keinesfalls das nähere Hüttengelände.
8. Es ist untersagt, in und an der Hütte Musik unter zu Hilfenahme eines Stromerzeugers bzw. einer Autobatterie so laut abzuspielen, dass sich der Jagdpächter beschweren könnte.
9. Bei Verlassen der Hütte ist darauf zu achten,
- dass die Feuer inner- und außerhalb der Hütte soweit erloschen sind, dass kein Schaden entstehen kann.
- dass die Hüttenbeleuchtung abgestellt wird. Dafür muss der Gaszufuhrhebel an der Innenseite der Eingangstüre oben links befindlich, in 90° Drehung von Fließrichtung gekippt werden sowie an den Gaslampen selber die Stifte hoch gedrückt werden. Tür und Fensterläden sind zu verschließen. Ebenso ist die Zufahrt mit der Schranke wieder zu verschliessen, falls nichts anderes vereinbart wurde.
10. Der Hüttenschlüssel ist spätestens am folgenden Tage, an den Hüttenwart, Wilfried Steinrücke (Tel: 02983/1491) zurückzugeben.
HÜTTENORDNUNG VOM SGV SIEDLINGHAUSEN (als
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ANFAHRTSSKIZZE SGV HÜTTE SIEDLINGHAUSEN